13.12.2018
Zweckentfremdung verteuert Wohnraum in Städten - Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Airbnb
Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des Verwaltungsgerichts München zu Airbnb und Daten zu Ferienwohnungen
"Der Deutsche Städtetag sieht in dem Urteil des Verwaltungsgerichts München ein erfreuliches Signal für die Stadt München, aber auch andere Städte. Bisher verweigern Airbnb und andere Vermietungs-Plattformen mit Sitz im Ausland regelmäßig Auskünfte gegenüber den Städten zu den Anbietern von Wohnungen. Die Städte aber brauchen solche Angaben. Nur dann können sie das Ausmaß der Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen einschätzen und Probleme in diesem Bereich besser angehen.
Die Städte müssen unterscheiden können zwischen Wohnungen, die über so genannte Sharing-Portale hin und wieder Gästen überlassen werden, und Wohnungen, die durch gewerbliche Fremdvermietung über Sharing-Portale dauerhaft vom Markt genommen werden. Denn solche Zweckentfremdung verteuert und verknappt den Wohnraum in Städten mit Wohnraummangel zusätzlich. Außerdem entstehen Konflikte in Hausgemeinschaften und Nachbarschaften.
Wir unterstützen als Städtetag den Sharing-Gedanken. Er darf nur nicht zu Auswüchsen führen. Städte müssen deshalb Zweckentfremdungs- oder Wohnraumschutzgebote erlassen und diese dann auch kontrollieren können.
In Gegenden mit Wohnraummangel sollte eine Anzeige- bzw. Registrierungspflicht existieren. Wer seine Wohnung vollständig und wiederholt als Ferienwohnung vermieten möchte, sollte dafür künftig eine Genehmigung beantragen müssen. Außerdem sollten Wohnungsanbieter auf den einschlägigen Portalen für die Kommunen erkennbar sein. Das kann geschehen, indem Ferienwohnungsanbieter verpflichtet werden eine anonymisierte Nummer innerhalb der Anzeige aufzuführen, die sie zuvor bei der Kommune durch eine Registrierung erhalten haben. Bund und Länder sollten die Plattformanbieter verpflichten, Anfragen der Städte zu den Wohnungsanbietern zu beantworten. Und die EU-Kommission muss die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dazu schaffen."